Das seit 2016 bestehende Förderprogramm „Digitalbonus“ des bayerischen Wirtschaftsministeriums wird bis 2023 fortgesetzt. Mit dem Förderprogramm soll die digitale Transformation von kleinen Unternehmen unterstützt werden, damit solche Unternehmen ein bessere Niveau der Digitalisierung erreichen können. Auch das IT-Schutzniveau soll hierdurch verbessert werden. Jährlich werden für den Digitalbonus Bayern 60 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge auf den Digitalbonus könen Unternehmen bequem online mit dem Elster-Zertifikat stellen.
Es gibt beim Digitalbonus ein paar Dinge zu beachten:
Der Digitalbonus ist an Voraussetzungen geknüpft. So werden ausschließlich kleine Unternehmen gefördert, die ihre Betriebsstätte in Bayern haben und gewerblich tätig sind. Unter einem kleinen Unternehmen versteht man ein unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme, die nicht höher als 10 Millionen Euro ist. Freiberufler sind nicht förderfähig.
Sie können den Digitalbonus für zwei Förderbereiche verwenden:
1. zur“Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen”(Förderbereich 1) oder
2. für die “Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit”(Förderbereich 2).
Hier ein paar Beispiele für die Förderbereiche:
-
Digitalisierung beim Ausmessen auf Baustellen (“digitale Baustelle”)
-
Einführung von Dokumentenmanagement-Software (“papierloses Büro”)
-
Elektronische Vernetzung mit Zulieferern und Kunden (“digitale Wertschöpfungsketten”)
-
Vernetzung von Produktionsanlagen (“Industrie 4.0”)
-
Individueller Produktkonfigurator und virtuelle Showrooms (“Augmented Reality”)
-
Elektronische Kundenakte (“Cloud-Computing”)
-
Expertensysteme (“künstliche Intelligenz”)
-
IT-Sicherheits-Audit mit Zertifizierung
Was hingegen nicht gefördert wird, ist der Ankauf von allgemein üblicher Hard- und Software. Auch die Erstellung allgemeiner Websites und Standard-Webshops ist nicht förderfähig. Mit der Umsetzung von Maßnahmen, die in der Antragsstellung eine Rolle spielen, darf wie üblich erst nach der Antragsstellung begonnen werden. Außerdem ist es entscheidend, dass das antragstellende Unternehmen nicht in Insolvenz oder von einer Insolvenz bedroht ist. Der Digitalbonus ist also nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten gedacht.
Der Digitalbonus ist eine Zuschusszahlung
Es müssen für den Zuschuss zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 4000 € nachweisbar sein. Das geplante Digitalisierungsvorhaben, das zur Förderung beantragt wurde, muss nach der Bewilligung innerhalb von maximal 18 Monate umgesetzt werden. Dann gibt es zwei Varianten: den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus:
-
Beim Digitalbonus Standard werden Ihnen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erstattet, höchstens aber 10.000 Euro. Der Digitalbonus Standard kann zweimal beantragt werden (je einmal pro Förderbereich).
-
Beim Digitalbonus Plus, der nur für besonders innovative Maßnahmen gewährt wird, beträgt der maximale Zuschuss 50.000 Euro. Der Digitalbonus Plus kann nur einmal beantragt werden und nicht mit dem Digitalbonus Standard kombiniert werden.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, die über diesen Text hinaus gehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern – übrigens auch bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Antragsstellung. Mit unserer Expertise können wir Ihnen bei der Antragsstellung jederzeit behilflich sein.
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landentwicklung und Energie:
https://www.digitalbonus.bayern
Digitalbonus Förderprogramm Verfahren:
Übersichtliche Darstellung von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/verfahren/